Book contents
- Frontmatter
- Contents
- Das Königthum S. 3—15
- Die magistratische Befugniss des Oberpontifex S. 16—69
- Das Consulat S. 70—124
- Die Dictatur S. 125—153
- Das Reiterführeramt S. 156—164
- Der Consulartribunat S. 165—175
- Die Prätur S. 176—216
- Die Provinzialstatthalterschaft S. 217—246
- Der Volkstribunat S. 247—303
- Die Censur S. 304—442
- Die Aedilität S. 443—491
- Die Quästur S. 492—538
- Magistratische Offiziere S. 539—545
- Die magistratische Geschwornenleitung S. 546—555
- Der Vigintisex-, später Vigintivirat S. 556—571
- Ausserordentliche Beamte für die Reservatrechte der Gemeinde S. 572—600
- Ausserordentliche Aushülfsbeamte S. 601—637
- Die Senatsboten (legati) S. 638—661
- Die ausserordentlichen constituirenden Gewalten S. 662—697
Ausserordentliche Beamte für die Reservatrechte der Gemeinde S. 572—600
Published online by Cambridge University Press: 29 August 2010
- Frontmatter
- Contents
- Das Königthum S. 3—15
- Die magistratische Befugniss des Oberpontifex S. 16—69
- Das Consulat S. 70—124
- Die Dictatur S. 125—153
- Das Reiterführeramt S. 156—164
- Der Consulartribunat S. 165—175
- Die Prätur S. 176—216
- Die Provinzialstatthalterschaft S. 217—246
- Der Volkstribunat S. 247—303
- Die Censur S. 304—442
- Die Aedilität S. 443—491
- Die Quästur S. 492—538
- Magistratische Offiziere S. 539—545
- Die magistratische Geschwornenleitung S. 546—555
- Der Vigintisex-, später Vigintivirat S. 556—571
- Ausserordentliche Beamte für die Reservatrechte der Gemeinde S. 572—600
- Ausserordentliche Aushülfsbeamte S. 601—637
- Die Senatsboten (legati) S. 638—661
- Die ausserordentlichen constituirenden Gewalten S. 662—697
Summary
Die römischen Aemter lassen sich scheiden in die drei Kategorien) der stehenden, welche von Rechts wegen jährlich besetzt werden), wie das Consulat, die Prätur, die Aedilität, die Quästur mit ihren durch die Prororogation hervorgerufenen Fortsetzungen; der gleich den stehenden durch allgemeines Gesetz geregelten und benannten und ein für allemal mit einer festen in dem Namen ausgedrückten Competenz versehenen, aber nur auf Grund eines besonderen Acts, regelmässig eines Senatsbeschlusses) ins Leben tretenden, wie die Dictatur, der Kriegstribunat consularischer Gewalt, die Censur; endlich der durch Specialgesetz oder was dem gleich steht ins Leben gerufenen Aemter, wie der Decemvirat für Gesetzgebung, der Triumvirat für Ackeranweisung). Es ist die letzte Kategorie, die wir, abweichend von der römischen Terminologie), unter der Benennung der ausserordentlichen Aemter zusammenfassen. Bei der Eintheilung derselben werden diejenigen Aemter, die den Beamten jeder verfassungsmässigen Schranke entbinden und ihm die Umgestaltung des Gemeinlandes in die Hand geben, von den innerhalb der Verfassung sich bewegenden zweckmässig getrennt. Unter den letztern scheiden sich wieder diejenigen, die eine nothwendige Ergänzung der ordentlichen Magistratur bilden, von den eigentlichen Aushülfsbeamten, welche eine verfassungsmässig anders vergebene Competenz ausnahmsweise verwalten. Wir handeln zunächst von den ausserordentlichen Beamten, die für solche Geschäfte ernannt werden, welche verfassungsmässig den ordentlichen entzogen sind, sodann von den Aushtüfs-, erst später von den ausserordentlichen constituirenden Beamten.
- Type
- Chapter
- Information
- Römisches Staatsrecht , pp. 572 - 600Publisher: Cambridge University PressPrint publication year: 2010