Stat. B 5, 21–27, 20 und Zyl. A 15, 6–16, 29 wurden untersucht und festgestellt, daß ein kultisch bedingter, literarischer Topos vorliegt, der in den Riten zur Königskrönung seinen Ursprung hat, aber der nur begrenzten Wert als historische Primärquelle besitzt. Die wichtigsten Beweispunkte und Ergebnisse seien hier zusammengefaßt.
1. Vergleicht man die Liste der Herkunftsländer der Materialien, so ergibt sich eine genaue Übereinstimmung in den beiden Inschriften: 5, 21–6, 20/15, 19–34, 6, 21–44/16, 15–29, 6, 45–50/15, 6–18, 6, 51–7, 20/16, 7–10; 15, 25–16, 6; 16, 11–14. Dies läßt auf eine gemeinsame Quelle oder auf eine gemeinsame Tradition schließen.
2. Die Anzahl der Länder ist 16 bzw. 12, die Anzahl der Materialien 20 bzw. 21 in Stat. B und Zyl. A. Daraus folgt: nicht die Vollständigkeit der Beziehungen mit anderen Ländern, sondern deren Anzahl im jeweiligen Textzusammenhang ist wichtig.
3. Die Richtung Süd wird nicht genannt, vgl. Stat. D 4, 2–14. Die Richtungen der übrigen Länder bilden eine fallende Reihe von Ost über West nach Nord. Dazu ist Zyl. A 14, 7–15, 5, die Aushebung in den Gemarkungen des Ningirsu, der Nansche und der Inanna, zu vergleichen.